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Serie "Babyzeit": |
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Junge Familie
Serie Babyzeit 5. Folge Neun Mal "U" für die Gesundheit Ob die Entwicklung eines Kindes normal verläuft, beurteilt der Kinder- und Jugendarzt bei den Vorsorgeuntersuchungen. Relativ bald, mit dem vollendeten zweiten Lebensmonat, kann auch zum ersten Mal geimpft werden. Kinder haben bis kurz nach der Vollendung ihres fünften Lebensjahres einen rechtlichen Anspruch auf neun Vorsorgeuntersuchungen, abgekürzt mit dem Buchstaben U. Der Arzt kann dabei frühzeitig Krankheiten erkennen, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden können. Die Inanspruchnahme ist freiwillig, und die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Augenmerk aufs Hüftgelenk Die U 2, wenige Tage nach der Geburt, und die U 3, fällig zwischen der 4. und 6. Lebenswoche, sind besonders gründliche Untersuchungen, die auch dem Hüftgelenk Augenmerk schenken. Mit einem speziellen Haltegriff und Ultraschall untersucht der Arzt, ob der Gelenkkopf des Oberschenkels genügend Halt im Beckenknochen findet. Denn so früh aufgedeckt, lässt sich ein Schaden an der Hüfte besonders gut behandeln. Bei der U 4, zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat, sowie der U 5, etwa mit einem halben Jahr, überprüft der Kinderarzt neben den verschiedenen Organen auch Hör- und Sehvermögen, Beweglichkeit und Reaktionsvermögen. Jetzt finden auch die ersten Impfungen statt. Mit etwa einem Jahr erfolgt die sogenannte Einjahresuntersuchung U 6. Mit zwei Jahren die U 7. Die U8 erfolgt im Alter zwischen 3 und 4 Jahren. Dann die letzte Vorsorgeuntersuchung, die U9. Diese ist auch die umfangreichste. Im Hinblick auf die Einschulung wird besonders das Seh- und Hörvermögen sowie die grob- und feinmotorische Entwicklung getestet. Körperhaltung, Fußstellung und auch die geistige, seelische und soziale Entwicklung stehen bei dieser Vorsorgeuntersuchung im Vordergrund. Der Kinder- und Jugendarzt beurteilt dabei sowohl das Sprachvermögen und Sozialverhalten als auch die Intelligenz des Kindes. Impfen schützt vor schweren Infektionen Impfungen sind wichtig, damit ein Kind frühzeitig einen ausreichenden Schutz gegen schwere Infektionen aufbauen kann, für die es zum Teil auch heute noch keine geeigneten Therapien gibt. Schutzimpfungen sind Pflichtleistungen der Krankenkassen. Der Kinderarzt informiert darüber, wann und wie oft geimpft werden muss. Im gelben Impfausweis hält er alle Impfungen fest und trägt die Termine für die nächsten Schutz- und Auffrischimpfungen ein. Damit einer gesunden Zukunft des Kindes nichts im Wege steht. Möchten Sie mehr darüber erfahren? Dies ist nur ein kurzer Auszug aus dem Artikel, den Sie in voller Länge in der aktuellen Ausgabe der Neuen Apotheken Illustrierten lesen können. Die zeitschrift liegt in vielen Apotheken als Service für Sie zum mitnehmen bereit. Eine Liste der Apotheken finden Sie hier.
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